Nicht nur Erdgaskunden wurden 2022 mit einer regelrechten Preisexplosion konfrontiert. Auch Verbraucher, die mit Heizöl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, mussten tiefer in die Tasche greifen. Die Bundesregierung entlastet Privathaushalte, die im Jahr 2022 besonders hohe Brennstoffkosten hatten. Wer mehr als das Doppelte für Heizöl-, Flüssiggas-, Brikett- oder Pelletrechnung im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt zahlen musste, hat Anrecht auf eine anteilige Erstattung der Heizkosten, die nun beantragt werden kann. Voraussetzung ist u.a., dass die Brennstoffrechnung im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 erstellt wurde. Zuständig für die Auszahlung sind die Bundesländer.
Berechnen Sie Ihren Erstattungsanspruch!
Ob und in welchem Maß Sie von der Entlastung profitieren, können Sie unverbindlich online mit dem Heizkosten-Entlastungsrechner der Bundesregierung prüfen. Hier erhalten Sie zudem weitere Informationen zur Antragsstellung. Näheres zum Thema liefert auch die Verbraucherzentrale, die betroffene Haushalte mit aktuellen Informationen und Beratungsangebote zu den wichtigsten Fragen in der Energiepreiskrise unterstützt.

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